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Begriffserklärung Gläubiger und Schuldner
Erfahren Sie alles über Gläubiger und Schuldner!
Welche Verfahrensweisen stehen beiden zur Verfügung?
Wie sollte man effektiv auf die jeweiligen Forderungen reagieren?
Gläubiger: Der Begriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen Creditore,
das auf credere (glauben) zurückgeht. Ein Gläubiger glaubt demnach seinem Schuldner,
dass dieser die Schuld zurückzahlen werde.
Im Schuldrecht wird als Gläubiger bezeichnet, wer gegen einen anderen, den Schuldner, einen Anspruch hat.
Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird auch als Schuldverhältnis bezeichnet.
Auch die Gesamtheit derjenigen, die Forderungen gegenüber dem Schuldner haben, werden als Gruppe Gläubiger genannt.
In der Zwangsvollstreckung ist (Vollstreckungs-)Gläubiger derjenige, der aus einem vollstreckbaren Titel vollstreckt.
(Vollstreckungs-)Schuldner ist, gegen wen aus dem vollstreckbaren Titel vollstreckt wird.
(Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Gläubiger
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia
und steht unter der GNU-Lizenz
für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der
Autoren verfügbar.)
Schuldner: Ein Schuldner ist jemand, der eine Leistung wegen einer Schuld zu erbringen hat. Diese hat er bei einem Gläubiger zu leisten, der normalerweise versucht, bei nicht fristgerechter Leistung die Schuld einzutreiben. (Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Schuldner aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.)
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