Gläubiger und Schuldner
Erfahren Sie alles über Gläubiger und Schuldner! Welche Verfahrensweisen stehen beiden zur Verfügung? Wie sollte man effektiv auf die jeweiligen Forderungen reagieren?
Gläubiger: Der Begriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen Creditore, das auf credere (glauben) zurückgeht. Ein Gläubiger glaubt demnach seinem Schuldner, dass dieser die Schuld zurückzahlen werde.
Im Schuldrecht wird als Gläubiger bezeichnet, wer gegen einen anderen, den Schuldner, einen Anspruch hat. Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird auch als Schuldverhältnis bezeichnet.
Auch die Gesamtheit derjenigen, die Forderungen gegenüber dem Schuldner haben, werden als Gruppe Gläubiger genannt. In der Zwangsvollstreckung ist (Vollstreckungs-)Gläubiger derjenige, der aus einem vollstreckbaren Titel vollstreckt. (Vollstreckungs-)Schuldner ist, gegen wen aus dem vollstreckbaren Titel vollstreckt wird.
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Schuldner: Ein Schuldner ist jemand, der eine Leistung wegen einer Schuld zu erbringen hat. Diese hat er bei einem Gläubiger zu leisten, der normalerweise versucht, bei nicht fristgerechter Leistung die Schuld einzutreiben.
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Ein Vollstreckungsbescheid ist eine vom Gläubiger erworbene Urkunde, mit der er 30 Jahre lang versuchen kann, sein Geld einzutreiben, die so genannte Zwangsvollstreckung. Die Besonderheit ist - die Berechtigung der Forderung wurde nicht vom Gericht geprüft. Dies muss umgehend vom Empfänger vorgenommen werden. Dazu bleiben genau zwei Wochen Zeit.
Die Frist für einen Einspruch oder Teileinspruch beginnt genau mit Ablauf des Tages der Zustellung. Das Schreiben muss genau in dieser Zeit beim zuständigen Amtsgericht eingehen.
Für einen Mahnbescheid sind ebenfalls zwei Wochen Zeit für einen Widerspruch beziehungsweise Teilwiderspruch. Dazu sollten die im Schreiben beiliegenden Widerspruchsformulare genutzt werden. Solange durch das zuständige Gericht noch kein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde, muss es einen Widerspruch auch nach dieser Frist berücksichtigen.
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