- Hintergründe
- private Insolvenz
- Firmen-Insolvenz
- Restschuldbefreiung
- Ratgeber
- Gehaltsrechner
- Pfändungsrechner
Newsletter:
Partner:
Gläubiger-Schuldner
"Informationen zum den Themen Gläubiger und Schuldner."
glaeubiger-schuld
Bankprobleme
"Haben sie Bankprobleme?"
bankprobleme.com
Werbung:
Nähere Informationen
Die dem Gläubiger nächstmöglichen Schritte zur Eintreibung seiner Forderungen sind einmal der Mahn- bzw. der Vollstreckungsbescheid, zu erkennen am gelben Umschlag. Doch diese werden oft vom Schuldner unterschätzt. Ein Vollstreckungsbescheid ist eine vom Gläubiger erworbene Urkunde, mit der er 30 Jahre lang versuchen kann, sein Geld einzutreiben, die so genannte Zwangsvollstreckung. Die Besonderheit ist - die Berechtigung der Forderung wurde nicht vom Gericht geprüft. Dies muss umgehend vom Empfänger vorgenommen werden. Dazu bleiben genau zwei Wochen Zeit. Die Frist für einen Einspruch oder Teileinspruch beginnt genau mit Ablauf des Tages der Zustellung. Das Schreiben muss genau in dieser Zeit beim zuständigen Amtsgericht eingehen. Für einen Mahnbescheid sind ebenfalls zwei Wochen Zeit für einen Widerspruch beziehungsweise Teilwiderspruch. Dazu sollten die im Schreiben beiliegenden Widerspruchsformulare genutzt werden. Solange durch das zuständige Gericht noch kein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde, muss es einen Widerspruch auch nach dieser Frist berücksichtigen. Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema Gläubiger und Schuldner haben, dann sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern!
www.kredit-einfach.de